Allgemeine
Geschäftsbedingungen

für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen
 

Vertragliche Grundlage für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und
Rechnungen ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B und C, in der
jeweils neuesten Fassung (im folgenden VOB genannt).  Die VOB gilt als
Vertragsmuster zwischen Ihnen, dem Auftraggeber, und uns, dem Auftragnehmer,
welche die Interessen beider Vertragsparteien in ausgewogener Weise
berücksichtigt.

 

Die VOB kann von unseren Kunden während der Geschäftszeit bei uns jederzeit
eingesehen werden. Auf Wunsch wird die VOB unseren Kunden ausgeliehen oder
kostenlos auszugsweise abgelichtet. Damit gehen wir davon aus, dass unser Kunde
gem. §1, Abs. 2 AGB, Kenntnis über den Inhalt der VOB erlangen konnte.

 

Für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen gelten ergänzend zur
VOB folgende zusätzliche Geschäftsbedingungen:

 

I. Angebote, Unterlagen   

 

  1. Die von der Firma Blumen- und Gartencenter Wolf,
    Garten- und Landschaftsbau unterbreiteten 
    Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
  2. Ideen, Planungen, Entwürfe,
    Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind Eigentum der Firma
    Blumen- und Gartencenter Wolf, Garten- und Landschaftsbau und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an die Blumen- und Gartencenter Wolf, Garten- und Landschaftsbau, zurückzugeben,
    sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Die für die Ausführung der
    Arbeiten nötigen Unterlagen sind uns von unseren Kunden unentgeltlich und
    rechtzeitig zur übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens.

 

II. Preise

 

  1. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Leistungserstellung mit anschließender Inbenutzungsnahme.
  2. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten, nicht voraussehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
  3. Die angebotenen Arbeiten werden gemäß VOB nach Einheitspreis, nach Pauschalpreis oder nach Aufwand (im Stundenlohn) angeboten, ausgeführt und abgerechnet. Werden Arbeiten nach Aufwand (im Stundenlohn) angeboten und ausgeführt, die weniger als einen Arbeitstag andauern, so wird der entstandene Aufwand für die Hin- und Rückfahrt
    unserer Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Bei Arbeiten, die mehr als einen
    Arbeitstag andauern, wird nur die Hinfahrt in Rechnung gestellt.
  4. Wünscht unser Kunde über das
    Leistungsverzeichnis hinaus gehende Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Tagesberichte nachgewiesen.
  5. Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.
  6. Die Firma Blumne- und Gartencenter Wolf, Garten- und Landschaftsbau, weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Rechnungen (Handwerkerrechnungen) nicht vereinbarte Abzüge (Skonti, Rabatte, u.a.) unzulässig sind.

 

 

III. Lieferzeiten, Ausführungsfristen, Ausführung

 

  1. Firma Blumen- und Gartencenter Wolf, Garten- und Landschaftsbau, kann sich nur an die bei der Auftragserteilung als verbindlich zugesagten Ausführungstermine halten. Verzögern sich zugesagte Ausführungstermine durch verlängerten Lieferzeiten der Hersteller, oder nicht rechtzeitig fertiggestellte Vorleistungen, so ist dieses eine von uns nicht zu vertretende Verzögerung. Ebenso können wir Verzögerungen aus Witterungsgründen, besonders bei Bodenarbeiten, nicht vertreten.
  2. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, führen wir die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln und Techniken des Garten und Lanschaftsbaus aus.
  3. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Werkzeug und Kleinmaterial, soweit möglich, ein verschließbarer Raum (Garage o.ä.) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schüttgüter, nicht einschließbare Baustoffe und Maschinen ist ein Lagerplatz vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Alle gelieferten eingebauten
    Materialien, inkl. Pflanzen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung
    Eigentum der Firma Blumen- und Gartencenter Wolf, Garten- und
    Landschaftsbau. Sie dürfen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine wieder ausgebaut werden.

 

V. Allgemeines

 

  1. Gerichtsstand für beide Teile ist München
  2. Sind ggfs. Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.
  3. Entsorgen wir Stoffe von unseren Kunden, deren Umweltgefährdung im Angebot, Auftrag oder in der Rechnung nicht erwähnt worden sind, und von deren umweltgefährdender Wirkung offensichtlich nicht auszugehen war, so haftet unser Kunde auch nach der Rechnungsbegleichung für diese Stoffe.

 

VI. Allgemeine Hinweise

 

Für Pflanzenprodukte und Rollrasen jeder Art können wir naturbedingt keine Anwuchsgarantie übernehmen.

Holzprodukte im Außenbereich "arbeiten" trotz schonender Trocknung  und Behandlung der Hölzer.                

Hölzer können durch die Witterungseinflüße reißen, quellen, schwinden oder sich verziehen.

Hierfür können wir keine Gewährleistung übernehmen.

Für Bodenverdichtungen durch zuvor auftretender Baumaschinenaktivitäten, übernehmen wir keine Haftung. z.B. bei starkem Regenfluss nicht absinkendes Wasser.

Für Elektroartikel wie Pflanzenstrahler, Bodenleuchten, Wegeleuchten, Moonlight und ähnliches übernehmen wir Bauartbedingt im Freien eine Garantie von 12 Monaten.

Regen, Schnee, Frost und Sonneneinstrahlung können dazu führen das Elektroartikel stärker beansprucht werden.